Für attraktivere Innenstädte und stärkere Zentren stellt die CDU-geführte Landesregierung weitere 30 Millionen Euro aus dem landeseigenen Sofortprogramm zur Verfügung. Im Rahmen des dritten Aufrufs ist der Schwerpunkt jetzt auf die nachhaltige Entwicklung der Innenstädte gelegt worden. Die Kommunen sind bis zum 15. November 2021 aufgerufen, Projekte einzureichen, die die Belebung ihrer Zentren vorantreiben. Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete und Grevenbroicher CDU Parteivorsitzende Heike Troles: „Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen während der Corona-Pandemie verstärken die Funktionsverluste unserer Innenstädte. Dies bedeutet: Mehr denn je stehen die Kommunen unter Druck, die Innenstädte als multifunktionale Orte neu zu erfinden. Auf Landesebene geben wir weiter Vollgas, um die Kommunen dabei zu unterstützen. Vergangenes Jahr hat Grevenbroich von Landesseite bereits 387.113 Euro erhalten. Jetzt haben wir im Landtag weitere 30 Millionen Euro für die Stärkung unserer Innenstädte zur Verfügung gestellt, von denen Grevenbroich wieder profitieren könnte.“

Wolfgang Kaiser, CDU-Fraktionsvorsitzender in Grevenbroich nimmt den Hinweis aus Düsseldorf zum Anlass, die Stadtverwaltung zum aktiv werden aufzurufen: „Wir sollten die Chance des neuen Förderaufrufs nutzen, um in Sachen Innenstadtentwicklung in Grevenbroich weiterzukommen. Förderfähig ist beispielsweise die Anschaffung mobiler Stadtbäume, die an abwechselnden Plätzen für natürlichen Schatten sorgen können, die eigene Stadtbank, die darunter zum Ausruhen einlädt, aber auch ein mutiges 3D-Street-Art-Projekt, welches Besucherinnen und Besucher über die eigenen Stadtgrenzen hinaus fasziniert. Besonders attraktiv macht das Landesprogramm, dass die Kommunen selbst darlegen können, wo sich aus ihrer Sicht in Zukunft des Einzelhandels konzentrieren soll. Dafür reicht laut Förderaufruf bereits eine erster skizzenhafte Darstellung.“ André Dresen, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender in Grevenbroich, ergänzt: „Im Zusammenhang mit der Anmietung von Ladenlokalen durch die Kommune ist nun auch die bauliche Herrichtung der Lokale für die neue Nutzung förderfähig. Insbesondere wird auch die Schaffung ausreichend großer Verkaufsflächen – zum Beispiel für die Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhändlern – unterstützt.“