Auch mehr als 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden in Nordrhein-Westfalen noch Kampfmittel, vor allem Bomben, gefunden. Für die Ortslage Elsen/Fürth besteht nun der konkrete Verdacht eines Bombenblindgängers. Eine akute Gefährdung besteht zurzeit jedoch nicht. Die Verdachtspunkte wurden bei routinemäßigen Luftbildauswertungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes entdeckt. Für Montag, 19.03.2018, ist die Untersuchung der betreffenden Stelle vorgesehen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, würde dann die Entschärfung am Dienstag, 20. März 2018 folgen.
Betroffen sein können alle Personen, die sich in einem Radius von bis zu 1000 Meter um die Stelle herum befinden. Abschließende Erkenntnisse hierzu werden erst am Dienstag, 20. März über die verschiedenen Medien (Presse, Hörfunk, Soziale Medien, Warnfahrzeuge) verbreitet werden können, da erst mit Offenlegung der Fundstelle der Blindgängertyp ermittelt werden kann. Die Verwaltung bittet schon jetzt alle, die von einer möglichen Evakuierung betroffen sein könnten, vorsorglich ihre Tagesplanung für den 20. März 2018 so zu gestalten, dass ein Aufenthalt in den Gebäuden bis in die Abendstunden nicht notwendig ist. Wer dies aufgrund von körperlichen Einschränkungen oder anderen Gründen nicht kann, wird frühzeitig über die lokalen Medien, Flugblätter, etc. entsprechende Ansprechpartner für den Transport und Unterbringungsmöglichkeiten genannt bekommen. Die Verwaltung bittet aus logistischen Gründen gleichwohl zunächst um entsprechende Eigeninitiative. Beamte der Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden die notwendigen Absperrungen vornehmen, damit niemand dem Fundort zu nahe kommt.
Nicht explodierte Fliegerbomben, sog. Blindgänger, aus dem Zweiten Weltkrieg stellen immer noch eine erhebliche Gefahr dar. Viele liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind jedoch noch intakt und daher genauso gefährlich wie zu Zeiten des Krieges. Zum Teil werden sie durch die Alterung immer empfindlicher und äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren. Dies ist ein Risiko, das nicht unterschätzt werden darf. Für die Entschärfung werden daher zwei Sicherheitsradien festgelegt. Im ersten müssen Gebäude evakuiert werden, im Zweiten gilt luftschutzmäßiges Verhalten. Eine Evakuierung bedeutet, dass Sie Gebäude und Gefahrenbereich für die Zeit der Sprengung oder Entschärfung verlassen müssen.
Luftschutzmäßiges Verhalten bedeutet, dass Sie sich während der Entschärfung zwar im Gebäude aufhalten dürfen, aber in Räumen, die vom Bombenfundort abgewandt liegen. Außerdem sollten Sie sich nicht in der Nähe von Fenstern aufhalten. Je nachdem, wie groß die Sprengkraft ist, werden die Radien beider Sicherheitsradien festgelegt. Achten Sie daher frühzeitig auf Lautsprecherdurchsagen und schalten Sie das Radio an.
Das Ende der Entschärfung wird durch eine Lautsprecherdurchsage bekannt gegeben. Informationen über das Ende der Entschärfung erhalten Sie auch über die lokalen Medien, wie z.B. den Lokalsender NEWS 89.4.