Nach der Änderung der Verkehrsführung auf der der Sankt-Rochus-Straße (Kreisstraße 36) im Ortsteil Kaster, bittet Bedburgs Bürgermeister Sascha Solbach den Landrat Frank Rock um Unterstützung. Grund dafür sind
massive Sicherheitsbedenken, die durch die Versetzung des Ortseingangsschildes, von der Einmündung Schützendelle 600 Meter weiter östlich hin zur Einmündung Meßweg, entstehen. Dadurch erhöht sich auf diesem Abschnitt, ausgenommen vom Bereich der Querungshilfen, die erlaubte Fahrgeschwindigkeit von aktuell 50 km/h
(innerorts) auf 70 km/h (außerorts). Das birgt in dem Bereich, in dem ohnehin oftmals schon zu schnell gefahren wird, zusätzliche Gefahren. „Das Ziel muss sein, das Gegenteil zu erreichen, nämlich den Autoverkehr zu bremsen. Die Strecke ist auch ein Schulweg, der Radweg an der Straße wird von Kindern befahren. Daher bitte ich den Landrat, diese formal sicher richtige Entscheidung des Kreises noch einmal im Sinne der Verkehrssicherheit zu überdenken.“

Hintergrund:
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es, dass Ortstafeln dort aufzustellen sind, „wo die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt“. Weiter wird ausgeführt, dass eine geschlossene Bebauung vorliegt, „wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden“. Auf der Sankt-Rochus-Straße werden aus Pütz kommend bis zur Einmündung Meßweg keine Grundstücke erschlossen. Daher muss laut Straßenverkehrsordnung das Ortseingangsschild von der Einmündung Schützendelle vor die Einmündung Meßweg versetzt werden. Somit erhöht sich die erlaubte Fahrgeschwindigkeit in diesem Abschnitt von aktuell 50 km/h (innerorts) auf 70 km/h (außerorts). Neben massiven Sicherheitsbedenken hatte die Stadt Bedburg vor der Entscheidung bereits Bedenken im Hinblick auf den mit der Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit befürchteten Lärmpegelanstieg und beauftragte daraufhin eine Lärmberechnung (nach RLS-90) durch einen neutralen, externen Gutachter. Die Berechnungen führten zu dem Ergebnis, dass bei der aktuellen Verkehrsbelastung (ca. 5.500 Kfz/Tag) die Erforderlichkeit für straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen – etwa eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder bauliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung – nicht besteht. Eine
Überschreitung der hierfür maßgeblichen Richtwerte wäre laut Gutachten erst bei einer deutlich höheren Verkehrsbelastung, das heißt nahezu einer Verdopplung der Verkehrsstärke, zu erwarten. Jedoch überwiegen aus Sicht der Stadt Bedburg die Sicherheitsbedenken den formalen Regelungen aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Darum bittet sie den Landrat, die Entscheidung noch einmal zu überdenken.