Bereits am 27. Februar 2018 haben die Mitglieder des Aufsichtsrates der GWG Grevenbroich beschlossen, die Eröffnung des neuen Schlossbades auf Juli 2018 zu verschieben. Im Rahmen einer offiziellen Pressekonferenz in den Räumlichkeiten der GWG wurden am Dienstag, 6. März 2018 nun die Gründe für die Planänderung bekanntgegeben.
Innen ist soweit alles top, doch Sorgen bereitete dem Aufsichtsrat in den letzten Tagen die Fassade des Neubaus. Die Arbeiten an der Fassade wurden gestoppt, da man im Zuge der Bauphase bereits gravierende Mängel feststellen konnte. „Die Dreiecke der Fassade, die laut Zeichnung eigentlich sauber aufeinander zulaufen sollten, wiesen einen sichtbaren Versatz auf“, so Geschäftsführer Willi Peitz, „dies zeugt von einem statischen Mangel.“ Nachdem es zu Unstimmigkeiten mit dem ausführenden Unternehmen gekommen war, wurde der Vertrag zwischen der GWG Kommunal als Bauherrin des Schlossbades Grevenbroich und der Firma für Fassadentechnik aus Naumburg/Saale gekündigt. Darüber hinaus wurde eine Anwaltskanzlei in Düsseldorf, die sich auf Baurecht spezialisiert hat, mit dem Fall betraut. Theoretisch könnte man drinnen schon seine Bahnen ziehen – die ersten Testschwimmer waren begeistert von der neuen Einrichtung. „Aber wir wollen und müssen den Besuchern einen sicheren Zugang zum Schwimmbad gewährleisten“, so Bürgermeister Klaus Krützen. Dies sei aufgrund der fehlerhaften Fassade so leider noch nicht möglich.
Vor Demontage der Fassade wird ein gerichtliches Beweisverfahren durchgeführt, damit die Verantwortlichen des Schadens in Regress genommen werden können. Geschäftsführer Willi Peitz bedauert die verschobene Eröffnung des neuen Schlossbades, weist jedoch daraufhin, dass zum einen die Sicherheit der Badegäste Vorrang hat und zum anderen trotzdem noch der ursprünglich kommunizierte Eröffnungstermin (3. Quartal 2018) eingehalten werden soll. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber nach dem Vortrag des Sachverständigen sind wir der Meinung, dass es die richtige Entscheidung war. Wir werden jetzt umgehend die notwendigen juristischen Schritte einleiten“, so Klaus Krützen.