Am 28. Dezember 2016 hat die ehemalige Landesregierung die Neufassung der Landesbauordnung beschlossen. Eine wesentliche Änderung der neuen Landesbauordnung war die Streichung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Die neue Landesregierung hat nun beschlossen, die neue Landesbauordnung NRW bis Ende 2018 auszusetzen, um die Inhalte neu zu diskutieren.
Durch dieses Moratorium werden u. a. auch weitere Fristen verschoben.
Für Bauanträge, die nun bis zum 01. Oktober 2018 vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht werden, gilt altes Recht auch dann, wenn die Baugenehmigung erst nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens erteilt werden sollte. Zudem haben Bauanträge im Freistellungsverfahren (§ 67 BauO NRW) bis zum 01. Oktober 2018 weiter Gültigkeit.
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Frau Ina Scharrenbach, hat mittlerweile die Inhalte der Neuregelungen vorgestellt. Diese gehen jetzt in den politischen Beratungsprozess. Nähere Informationen können dem Referentenentwurf auf der Homepage des Ministeriums unter www.mhkbg.nrw entnommen werden.