Am 12. Dezember 2021, bietet der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen erneut den „Booster-Sonntag“ an. In allen acht Kommunen gibt es von 10 – 17 Uhr ein Impfangebot bei den Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich sind. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird an folgenden Orten:

Neuss:

Comenius Gesamtschule, Weberstraße 90a, 41464 Neuss

Dormagen:

Ehemalige Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen

Grevenbroich:

Alte Feuerwache, Schloßstraße 12, 41515 Grevenbroich

Meerbusch:

Sitzungssaal im Rathaus, Dr.-Franz-Schütz-Platz 1, 40667 Meerbusch

Kaarst:

Bürgerhaus Kaarst, Am Neumarkt 2-4, 41564 Kaarst

Korschenbroich:

Ratssaal, Don-Bosco-Straße 6, 41352 Korschenbroich

Jüchen:

Neusser Straße 118, 41363 Jüchen

Rommerskirchen:

Corona-Testzentrum, Otto-Lilienthal-Straße 4, 41569 Rommerskirchen

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Personen unter 30 Jahren können nach ärztlicher Aufklärung vor Ort mit Moderna geimpft werden. Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach einer Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, deren zweite Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung am Neusser Hammfelddamm in Neuss bieten Auffrischimpfungen an. Die Öffnungszeiten des Impfzentrums sind ab 9. Dezember täglich von 8 bis 20 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es zudem wichtig, dass viele – besonders ältere – Menschen das Angebot einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um im Herbst und Winter weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.

Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.