Am Freitag, 21. Januar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 10 bis 13 ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird in 41363 Jüchen, Neusser Str. 118. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss am Hammfelddamm in Neuss bieten Impfungen an. Das Impfzentrum ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Nur für Impfungen von 5-11 jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren. Voraussichtlich bis Ende Januar werden im Impfzentrum Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten. BioNTech kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten aktuell ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle am Berufskolleg für Technik und Informatik in der Regel nur bei allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren sowie Schwangeren geimpft werden.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es zudem wichtig, dass viele – besonders ältere – Menschen das Angebot einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.