Zur Stichwahl um das Landratsamt informiert die Stadt Grevenbroich zu einigen organisatorischen Fragen:

  • Die Wahllokale ändern sich im Vergleich zur Wahl am 13.09.2020 nicht. Sie öffnen auch wieder von 8 bis 18 Uhr. Ebenso bleibt das Konzept zum Schutze der Wählerinnen und Wähler sowie der Mitglieder der Wahlvorstände in Hinblick auf die Covid 19-Pandemie unverändert.
  • Die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl behalten ihre Gültigkeit. Sofern diese nicht mehr vorliegt, reicht der Personalausweis oder Reisepass aus, um wählen zu können.
  • Wer für die Kommunalwahl Briefwahl beantragt hat oder direkt im Wahlbüro seine Stimme abgegeben hat, bekommt die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt, sofern dieser Wunsch angegeben wurde. Wer sich nicht sicher ist, ob dies der Fall ist, kann sich im Wahlbüro unter 02181/608-324 erkundigen.
  • Die Beantragung der Briefwahl geht auch ganz bequem online oder per E-Mail unter wahlen@grevenbroich.de. Auch persönlich kann der Antrag gestellt werden im Alten Rathaus, Am Markt 1, 41515 Grevenbroich. Die Möglichkeit vor Ort zu wählen besteht darüber hinaus auch, sofern die Briefwahlunterlagen nicht mit der Post versandt werden (s. oben). Hierbei sind der Personalausweis oder Reisepass sowie ein eigener Stift und ein Mund- und Nasenschutz mitzubringen.

    Die Öffnungszeiten des Wahlamtes lauten:
    Montag und Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch und Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

    Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich. Gemäß § 19 Abs. 4 KWahlO können Wahlscheine nur bis 25. September 2020 um 18:00 Uhr beantragt werden. Die Postlaufzeiten sind zu beachten. Das Wahlamt im Alten Rathaus öffnet ab Donnerstag, den 17.09.2020.

    Für Fragen und Anregungen ist das Wahlamt der Stadt unter der Rufnummer: 02181/608-324 zu den Öffnungszeiten der Verwaltung stets erreichbar.