Rechtzeitig Vorsorge treffen – dazu ruft Erwin Beeg, Leiter der Betreuungsstelle im Kreisjugendamt, zusammen mit seinem Team auf. „Jeder kann durch Unfall oder eine schwere Krankheit in eine Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann“, sagt er. „Das können alltägliche Dinge wie Bankgeschäfte sein oder auch wichtige Entscheidungen bei Operationen oder medizinischen Maßnahmen.“ Weil auch Familienangehörige, Ehegatten und Kinder nur mit einer schriftlichen Vollmacht rechtlich handeln können, sollte jeder solch ein Dokument ausfüllen und unterschreiben.
Die Betreuungsstelle im Kreisjugendamt berät Interessierte kostenlos bei Fragen rund um Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung. Wer eine Vorsorgevollmacht ausstellt, bevollmächtigt eine Person seines Vertrauens dazu, im Bedarfsfall zu handeln. Eine Vollmacht kann zur Vertretung in allen Angelegenheiten ermächtigen, führt Erwin Beeg aus. Er weist darauf hin, dass vor dem Ausstellen der Vollmacht ein ausführliches Beratungsgespräch in der Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss oder in einem Notariat sinnvoll ist. Wer eine Vorsorgevollmacht ausstellt, vermeidet die sogenannte „rechtliche Betreuung“. Je nach Lebenssituation und persönlichen Bedürfnissen ist auch eine Betreuungsverfügung sinnvoll. Die Mitarbeiter im Kreisjugendamt bieten eine kostenlose Beratung an und halten entsprechende Vordrucke bereit. Lediglich für die Beglaubigung der Unterschrift wird eine bundeseinheitliche Gebühr von 10 Euro erhoben. Darüber hinaus können Interessierte in einer Patientenverfügung schriftlich ihren Willen über die Art und Weise einer ärztlichen Behandlung festlegen. Der Arzt ist an solch eine verbindliche Patientenverfügung gebunden. Wer Rat zum Thema Betreuung oder Vorsorgeregelungen sucht oder sich für ehrenamtliche Mitarbeit als Betreuer interessiert, kann sich bei der Betreuungsstelle des Rhein-Kreis Neuss, Am Kirsmichhof 2, in Korschenbroich informieren. Sie ist zuständig für die Städte Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen und telefonisch erreichbar unter der Nummer 02161 6104-5150.