Im ersten Halbjahr 2018 werden die JugendschöffenInnen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Für die Jugendkammern beim Landgericht Mönchengladbach und für das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht Mönchengladbach werden für den in Betracht kommenden Teil des Amtsgerichtsbezirks Grevenbroich Frauen und Männer gesucht, die in Strafsachen an der Rechtsprechung teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Kreises Neuss übt hierbei ein Vorschlagsrecht aus. In der zweiten Jahreshälfte 2018 wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht aus den Vorschlägen die Haupt- und HilfsschöffenInnen.

Grundsätzlich entscheidet der Schöffenwahlausschuss darüber, ob ein Bewerber zum Haupt- oder HilfsschöffenInnen gewählt wird und für welche Gerichtsbarkeit der Einsatz erfolgen soll. Der Bewerber kann jedoch einen Wunsch äußern, an den der Wahlausschuss nicht gebunden ist. Dieser Wunsch kann jedoch zur Entscheidungsfindung herangezogen werden. Gesucht werden BewerberInnen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25, höchstens 69 Jahre alt sein werden. JugendschöffenInnen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines jungen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können und in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt sein. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. JugendschöffenInnen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide SchöffenInnen kann niemand verurteilt werden.
Interessenten können ihre Bewerbung für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 30.03.2018 an das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss oder an das Haupt- und Personalamt der Gemeinde Jüchen richten. Für Rückfragen steht Frau Mechthild Rombey unter der Telefonnummer 02165-9151002 oder per Email Mechthild.Rombey@Juechen.de zur Verfügung. Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Gemeinde www.Juechen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.