Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Kreis Neuss haben sich – gemeinsam mit dem Landrat – auf eine abgestimmte Vorgehensweise im Kreisgebiet zum Umgang mit dem Corona-Virus geeinigt. Aus gegebenem Anlass wurde die Besprechung im Rahmen einer Videokonferenz abgehalten. In Jüchen wurden bereits am Donnerstag alle städtischen Veranstaltungen bis zum 19. April 2020 abgesagt.
Darüber hinaus werden nun mit Allgemeinverfügung alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen bis auf weiteres, mindestens aber bis zum 19. April 2020 untersagt. Hiervon nicht betroffen sind Gastronomiebetriebe in Ausübung der üblichen Betriebsart, jedoch keine beworbenen Veranstaltungen. Von der Schließung ab dem 16. März 2020 sind alle städtischen Bürgerhäuser, Begegnungs- und Kulturstätten, Sporthallen, Sportplätze und auch die beiden Hallenbäder betroffen. Die Wochenmärkte in Jüchen und Hochneukirch sind hiervon momentan nicht betroffen.
Die weiterführenden Schulen, die Grundschulen und der offene Ganztag in den Grundschulen sind ab dem kommenden Montag geschlossen. Am 16. und 17. März wird noch eine Betreuung angeboten. Ab dem 18. März erfolgt eine Betreuung in der Regel nur noch für Kinder der Jahrgangsstufen 1 – 6, wenn die Eltern in sogenannten unentbehrlichen Schlüsselfunktionen tätig sind. Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Hierzu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Eine solche Beschäftigung ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Aufgrund der besonderen Gefährdung sollten die Kinder möglichst nicht durch die Großeltern betreut werden. Sollte die Betreuung nicht durch einen Elternteil sichergestellt werden wird eine Absprache mit anderen Eltern empfohlen.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat heute mitgeteilt, dass für sämtliche Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und “Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) ein Betretungsverbot ab dem 16. März besteht. Ausgenommen hiervon sind Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler wenn beide Erziehungsberechtigten, bzw. beide Betreuungspersonen eine unentbehrliche Schlüsselperson ist. Auch hierfür gelten die bereits vorstehend genannten Bestimmungen.
Die Stadt Jüchen schränkt vor dem Hintergrund des Maßnahmenpakets der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus von Montag, 16. März, bis zum 19. April vorübergehend den Publikumsverkehr und Kundenkontakt in ihren Verwaltungsgebäuden und Institutionen ein und schließt alle Verwaltungsgebäude. Die betrifft alle Dienststellen. Die Dienststellen bleiben zwar weiterhin geöffnet, aber die Dienstleistungen der Verwaltung sind in dieser Zeit nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, nicht wie bisher die Verwaltung direkt aufzusuchen, sondern vorher für entsprechende Termine die jeweiligen Verwaltungseinrichtungen anzurufen. Trauungen können in Absprache mit den Standesbeamten stattfinden. Ab Montag, 12 Uhr wird eine Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr besetzt ist. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 02165/915-3233 erreichbar.
Alle Rats- und Ausschusssitzungen fallen aus, auch diejenigen, zu denen bereits eingeladen wurde. Bürgermeister Harald Zillikens empfiehlt allen Bürgern in Eigenverantwortung zu prüfen, ob und an welchen privaten Veranstaltungen sie teilnehmen. Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in der jetzigen Ausnahmesituation eine große gegenseitige Solidarität zu zeigen und füreinander einzustehen.
„Die besondere und sich sehr dynamisch entwickelnde Situation erfordert leider erhebliche Einschränkungen und Belastungen bei allen Bürgerinnen und Bürgern. Die Schließung der Einrichtungen und Absage von Veranstaltungen soll dabei helfen, das Virus einzudämmen und Infektionsketten zu unterbrechen. Ich hoffe, dass sich die Menschen in unserer Stadt weiterhin gegenseitig unterstützen. Es ist die Stärke unserer Stadt, dass sich Nachbarn noch kennen und füreinander einstehen“, so Bürgermeister Harald Zillikens.
Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Schulen gibt es auf den Internetseiten des NRW-Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/ sowie auf der Homepage der Stadt Jüchen unter www.juechen.de und auf der Homepage des Rhein-Kreises-Neuss unter www.rhein-kreis-neuss.de.