Das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss an der Hellersbergstr. 2 – 4 in Neuss bietet außer dienstags und samstags täglich von 14 – 18 Uhr Impfungen an. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nur für Impfungen von 5-11 jährigen unter http://imp.gotzg.de/ erforderlich.
Das Impfzentrum mit sechs Impfstraßen wird vom Rhein-Kreis Neuss und den Hilfsorganisationen DRK, Malteser und Johanniter betrieben. Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna, dem Proteinimpfstoff von Novavax sowie dem Vakzin von Johnson & Johnson sowie. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.
Der Impfstoff von Novavax ist ab 18 Jahren zugelassen. Nicht zulässig sind Impfungen von Schwangeren oder Stillenden mit dem Vakzin. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Ausschließlich bei einer Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit einem anderen COVID-19-Impfstoff kann die Grundimmunisierung mit dem Vakzin von Novavax vervollständigt werden. Booster-Impfungen erfolgen weiterhin ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Moderna.
Eine vierte Impfung ist möglich für über 70-Jährige, für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift der Doppel-Booster für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Die Viertimpfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen, wenn möglich mit dem gleichen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont: „Um die vierte Welle zu brechen, ist eine möglichst hohe Impfquote erforderlich. Neben den Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, dass sich alle noch Ungeimpften impfen lassen. Es gibt keinen Grund, noch weiter mit einer Impfung zu warten“, appelliert er. „Mit jeder Impfung schützen wir auch Kinder und Vorerkrankte, für die es noch keinen Impfstoff gibt.“ Petrauschke ruft dazu auf, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss gibt es hier: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung zudem eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.