Zum Beginn der Garten-Saison weist das Kreisumweltamt darauf hin, dass die Empfehlung, in einem Teil des Kaarster Ortsteils Holzbütten Wasser aus privaten Gartenbrunnen nicht für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen zu nutzen, weiter bestehen bleibt.
Die Empfehlung bezieht sich auf die Grundstücke südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße bzw. nördlich der Königstraße. Die westliche Grenze bildet die Kaarster Straße, die östliche Grenze läuft parallel zur Straße Am Pfarrzentrum auf der Höhe der Einmündung Schlossstraße/Königstraße. Die Trinkwasserqualität des Wasserwerks Büttgen-Driesch und damit das Wasser aus der Hausleitung ist nach wie vor nicht beeinträchtigt.
Im März 2019 hatte das Kreisumweltamt in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt die vorsorgliche Empfehlung ausgesprochen, das Wasser aus privaten Gartenbrunnen in diesem Bereich für bestimmte Zwecke nicht zu verwenden. Zuvor war im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme an der Nordkanalallee eine Grundwasserverunreinigung mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) festgestellt worden.