Der Rhein-Kreis Neuss und seine acht Städte und Gemeinden müssen weniger Geld im Bereich der Grundsicherung für Hartz IV-Empfänger aufbringen als für 2018 erwartet. Aufgrund der in der ersten Jahreshälfte rückläufigen Gesamtzahl bei den Bedarfsgemeinschaften konnte das Kreissozialamt jetzt die entsprechenden Abschläge der Kommunen an den Kreis absenken: Insgesamt sind dies gegenüber dem Ansatz im genehmigten Kreishaushalt rund 1,44 Millionen Euro weniger.

Im Einzelnen bedeutet dies weniger Aufwendungen von 697 258 Euro für Neuss, von 224 033 Euro für Grevenbroich, von 176 223 Euro für Dormagen, von 119 236 Euro für Meerbusch, von 95 068 Euro für Kaarst, von 54 807 Euro für Korschenbroich, von 51 778 für Jüchen und von 22 668 Euro für Rommerskirchen. „Auf der Basis einer neuen Hochrechnung haben wir die Abschläge für 2018 jetzt angepasst, damit unsere Kommunen möglichst früh von der positiven Entwicklung profitieren können“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Bereits im Mai hatte der Kreis seine Entlastung aus der niedrigeren LVR-Landschaftsumlage von rund 11,5 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden weiterleiten und als Zeichen der Solidarität zudem die Kreisumlage nochmals senken können. Der Kreis ist als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz IV-Empfängern verantwortlich. Nach Abzug der Bundesmittel teilen sich der Kreis und seine acht Städte und Gemeinden die Netto-Aufwendungen in diesem Bereich. Dies erfolgt zu 50 Prozent über die Kreisumlage und zu 50 Prozent über die Beteiligungssatzung. Die Überhänge aus den von Januar bis September hier gezahlten Abschlägen werden nun mit denen für Oktober bis Dezember verrechnet.