Der Versand der Grundbesitzabgabenjahresbescheide für da aktuelle Jahr 2021 wird voraussichtlich ab dem 25. Februar 2021 erfolgen. Dies ist darin begründet, dass die Beschlüsse über die Abfallgebührensatzung und Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst erst am 04. Februar 2021 erfolgt ist. Die erste Quartalsfälligkeit zum 15. Februar 2021 ist damit hinfällig und verschiebt sich auf den 22. März 2021. Die Verwaltung bittet keine vorzeitigen Zahlungen vorzunehmen, sondern erst den Erhalt des Jahresbescheides 2021 abzuwarten.