Wie das Kreisordnungsamt informiert, ist ab dem 1. August 2018 für alle Firmen, die gewerblich fremdes Wohneigentum verwalten, eine Erlaubnis der Kreisordnungsbehörde erforderlich.
Bis zum 1. März 2019 haben Gewerbetreibende, die bereits in diesem Bereich tätig sind, Zeit, den Gewerbeantrag zu stellen. Außerdem sind, um die Fortbildung in diesem Berufsfeld zu gewährleisten, 20 Stunden fachbezogene Fortbildung alle drei Jahre bei der Kreisordnungsbehörde nachzuweisen. Nähere Informationen gibt das Kreisordnungsamt unter der Rufnummer 02181-6013211 oder per E-Mail unter tanja.drossard@rhein-kreis-neuss.de.