Die Vorbereitungen auf den Straßenkarneval hält nicht nur Narren und Karnevalisten auf Trab, auch die städtischen Bediensteten bereiten sich intensiv darauf vor. Auch in diesem Jahr wird der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) auf der Straße präsent sein. Und die im letzten Jahr erstmalig gestartete Kampagne „Geht fit“ unter Federführung des Jugendamts wird fortgesetzt, um insbesondere im Rahmen von Festen und Veranstaltungen auf die Gefahren von Alkoholkonsum durch Jugendliche und junge Erwachsene hinzuweisen.

Der OSD wird sein Hauptaugenmerk auf das am Festplatz in Gustorf geltende Glasverbot, das Urinieren in der öffentlichkeit oder alkoholbedingtes grob störendes Verhalten sowie das Einhalten des Jugendschutzgesetzes, legen. Das Ordnungsamt und das Jugendamt appellieren an alle Erwachsenen, auf die Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung kommt dabei insbesondere den Eltern, Gastwirten und den Verkäufern in Tankstellen, Geschäften und Kiosken zu. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr durch gezielte Kontrollen überwacht. Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der jungen Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Das Jugendschutzgesetz hat klare und unmissverständliche Grenzen gezogen. Rauchen und der Erwerb von Tabakwaren sind für Minderjährige prinzipiell tabu. Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Branntweinhaltige Getränke gibt es sogar erst ab 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in einer Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der OSD wird sowohl an Altweiber als auch an Rosenmontag in Gustorf, freitags und samstags in Wevelinghoven und sonntags in Hemmerden unterwegs sein, steht für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und wird die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen informieren.

Beginnend mit den Karnevalstagen werden zudem das Jugendamt, die mobile Jugendarbeit der Rheinflanke und die Caritas mit ihrem PrEvent-Mobil im Rahmen von „Geht fit“ mit unterschiedlichen Angeboten auf Festen und Veranstaltungen vertreten sein. Dazu gehören neben Beratung und akuter Hilfe beispielsweise auch die Möglichkeit, das Handy aufzuladen oder ein kosten- und alkoholfreies Getränk zu sich zu nehmen. Außerdem wird Aufklärungsmaterial der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verteilt. Durch Plakate mit wechselnden Motiven, Aktivitäten in den sozialen Medien und kleinere Merchandise-Artikel wird die Kampagne bekannt gemacht.

Übrigens: auch Urinieren in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit! Die Kommunen regeln, wie hoch das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit ist. Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Owig) lautet Paragraf 118: „Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“ Dieser Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften behandelt werden kann. Der OSD wird das Wildpinkeln bestrafen. Das Bußgeld beträgt 70 €. Hinzu kommen noch Gebühren und Auslagen. Auf Spielplätzen kostet es doppelt so viel.