Viele Gartenfreunde in Grevenbroich haben einen Zwischenzähler für die Gartenbewässerung installiert, mit der das Wasser erfasst wird, das nicht dem Kanal zugeführt wird. Um die Frischwassermenge, die nicht dem Kanal zugeführt wurde bei der Festsetzung der Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen, muss der Zählerstand des Zwischenzählers zum Jahresende dem Fachdienst Steuern der Stadt Grevenbroich unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden. Dies kann per Mail an zwischenzaehler@grevenbroich.de erfolgen.

Folgende Angaben sind zwingend erforderlich: Adresse des Objekts, Zähler Nummer der 2. Wasseruhr und deren Zählerstand. Besitzer einer Regenwassernutzungsanlage werden vom Fachdienst Steuern separat angeschrieben. Außerdem wird darum gebeten, bei dieser Gelegenheit auch das Eichdatum der 2. Wasseruhr zu überprüfen. Zähler deren Eichfrist nach 6 Jahren abgelaufen ist, müssen Anfang 2021 ausgetauscht werden. Der erfolgte Zählerwechsel (insbesondere Angabe des Zählerstands des alten Zählers) ist dem Fachdienst Steuern mitzuteilen. Ein Vordruck und ein Infoblatt können Sie auf der Homepage der Stadt: www.grevenbroich.de unter Bürgerservice, Dienstleistungen A-Z, Z wie Zwischenzähler herunterladen.

Die Schmutzwassergebühr wird auf Basis der abgelesenen Frischwasserverbrauchsmenge des vorletzten Verbrauchsjahres beziehungsweise Verbrauchszeitraumes berechnet. Die Zwischenzählerabzüge erfolgen immer zeitgleich. Bei der Schmutzwassergebühr 2021 wird der über den Zwischenzähler in 2019 gemessene Verbrauch abgezogen. Der Verbrauch aus 2020 wird erst bei der Schmutzwassergebühr 2022 in Abzug gebracht.