Ab nächster Woche wird Kunden nur Einlass in die Häuser des Rhein-Kreises in Neuss und Grevenbroich gewährt, wenn sie eine Terminbestätigung vorweisen können. Damit sollen sowohl die Kunden als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung vor Ansteckungsgefahren durch das Corona-Virus geschützt werden. Im Kreishaus Grevenbroich ist der Haupteingang eröffnet, im Kreishaus Neuss der Eingang Oberstraße, und im Hochhaus an der Lindenstraße in Grevenbroich ist der Hintereingang passierbar.
