Bürgermeister Harald Zillikens hat sich in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass mittlerweile fast alle Kriegsgräberanlagen auf dem Gemeindegebiet restauriert bzw. neu angelegt wurden. Die bisher größte Sanierung war auf dem Gelände des Nikolausklosters im Jahr 2015 erforderlich. Aber auch auf den Friedhöfen Jüchen, Hochneukirch, Bedburdyck, Gierath und Garzweiler wurden die Anlagen in den letzten Jahren verschönert und instandgesetzt. Für die Kriegsgräberfelder in Otzenrath und Kelzenberg hatte die Gemeinde Jüchen ebenfalls Mittel zur Instandsetzung beantragt. Zwischenzeitlich liegen die beiden Bewilligungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf über je 5.000 Euro zur Sonderinstandsetzung vor. Die dort aufgestellten Grabsteine waren seit vielen Jahren nicht restauriert worden – eine gewisse Unansehnlichkeit schlich sich im Laufe der Zeit ein.

Im Zuge der Instandsetzungsmaßnahme wurden die Steine gründlich gereinigt und die Schriftzüge entsprechend der Vorgaben des Denkmalschutzes mit roter Farbe nachgezogen. Mit der Mittelbewilligung wurden nun in Absprache mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die Grabkreuze restauriert und versiegelt. Nach dem Gräbergesetz können jedoch die Aufwendungen für die Restaurierung von Erinnerungsstätten nicht erstattet werden. Da es sich bei der Erinnerungsstätte in Kelzenberg um ein solches Denk,- bzw. Ehrenmal handelt, können diese Kosten nicht übernommen werden. In der Kriegsgräberstätte in Kelzenberg ruhen 15 Kriegstote, vier aus dem 1. Weltkrieg und elf aus dem 2. Weltkrieg. In Otzenrath insgesamt 21 Kriegstote. Für das kommende Jahr ist die Sanierung der Gräberfelder und der dortigen Steinkreuze auf dem Friedhof in Hochneukirch angedacht. „Es freut mich, dass sich die Grabstätten nun wieder in einem würdigen Zustand befinden“, so Bürgermeister Harald Zillikens. „Die Kriegsgräber sollen für zukünftige Generationen die Erinnerung an die Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft wach halten.“

Mehr als 1,8 Millionen deutsche und ausländische Kriegstote des Ersten und Zweiten Weltkrieges ruhen auf Friedhöfen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden von 1922 bis 1952 auf 414 Friedhöfen für insgesamt 75.709 Opfer der beiden Weltkriege Gräber errichtet. Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden innerhalb Deutschlands im Gräbergesetz festgelegt. Um den Kriegsopfern zu gedenken und Kriegsgräber zu erhalten, ist schon seit 1922 gesetzlich geregelt, dass die Gräber dauerhaft bestehen bleiben. Hierbei haben die Länder Maßnahmen zur Erhaltung der Gräber zu treffen, insbesondere sind Kriegsgräberanlagen zu pflegen und instand zu halten. Hierfür stellt der Bund dem Land NRW jährlich Mittel zur Verfügung. Die Bezirksregierung ist für die Bewilligung und Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zuständig, da diese Aufgabe an die Friedhofsträger delegiert wurde, die für ihre Aufwendungen zu entschädigen sind. Für das Gebiet der Gemeinde Jüchen ist dies die Bezirksregierung in Düsseldorf.

Foto: Friedhof Otzenrath | Gemeinde Jüchen