Das Kreisjugendamt sucht Bürger aus Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen, die sich von 2019 bis 2023 als Jugendschöffe zur Verfügung stellen. Bewerben können sich alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die seit mindestens einem Jahr in einer der drei Kommunen wohnen und vor dem 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollenden werden.
Schöffen sollten Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitbringen. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich, allerdings sollten Interessierte Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Das Amt ist dabei nicht an bestimmte Berufsgruppen gebunden. In der Beratung mit den Berufsrichtern sollten Schöffen ihren Urteilsvorschlag vertreten und an Beratungen aktiv teilnehmen können. Die Einsatzorte sind – abhängig vom jeweiligen Wohnort – das Amtsgericht Neuss (Wohnort Korschenbroich) und das Jugendschöffengericht sowie das Landgericht Mönchengladbach (Wohnorte Jüchen oder Rommerskirchen).
Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, bewirbt sich bis zum 30. März 2018 beim Kreisjugendamt, Am Kirsmichhof 2, in 41352 Korschenbroich. Bewerber sollten neben Vor- und Zuname auch das Geburtsdatum, der Geburtsort, Familienstand, Beruf, die Anschrift, Informationen zur erzieherischen Befähigung und ggf. frühere Amtsperioden als Jugendschöffe angeben. Weitere Informationen gibt es bei Karsten Troppenz vom Kreisjugendamt unter Tel. 02161-61045142 und bei den Städten und Gemeinden.