Wenn das neue Schuljahr beginnt, müssen Eltern wieder in die Schulausstattung ihres Kindes investieren. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt dafür automatisch finanzielle Unterstützung. Beantragt werden muss die Unterstützung von Eltern, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Das Sozialamt des Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass Anspruchsberechtigte rechtzeitig einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) stellen sollten. Die Unterstützung beim Schulbedarf gibt es für Schüler bis zum 25. Lebensjahr. Zu Beginn des ersten Schulhalbjahres beträgt der Zuschuss 70 Euro – Anfang des zweiten Schulhalbjahres gibt es nochmals 30 Euro.
Auch das Mittagessen in der Kindertagesstätte, bei der Kindertagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule kann bereits jetzt für das Schuljahr 2018/2019 neu beantragt werden. Insbesondere bei Kindergartenanfängern, Schulneulingen, Fünftklässlern ist für den Wechsel ein neuer Antrag zu stellen.
Während des laufenden Schuljahres können außerdem Klassenfahrten und Ausflüge mit Schule oder Kindergarten finanziell gefördert werden. Darüber hinaus werden auf Antrag Zuschüsse aus dem BuT zum Schokoticket, zur Nachhilfe und zu Beiträgen für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote gewährt.
Antragsvordrucke und Informationen zum BuT gibt es bei den örtlichen Sozialämtern und beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Die Anträge sind außerdem im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de unter „Formulare A-Z“ zu finden. Online-Informationen zu den BuT-Leistungen finden sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/bildungspaket.
In den Schulen stehen Schulsozialarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung: Sie helfen zudem beim Stellen des Antrags. Fragen rund um das Thema beantwortet telefonisch auch Heike Stump vom Kreissozialamt: Rufnummer 02181-6015032.