Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Über 47.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Grevenbroich sind aufgefordert, an der Wahl teilzunehmen. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Grevenbroich erhalten im Zeitraum vom 13. bis zum 24. April 2022 ihre Wahlbenachrichtigung.

Der/Die Wähler*in hat die Möglichkeit sein/ihr Wahlrecht an der Urne (Urnenwahl) am Wahltag oder per Wahlschein (Briefwahl) auszuüben. Für die Wahl an der Urne werden 45 Wahllokale im Stadtgebiet eingerichtet werden, in welchen am Wahltag zwischen 8 bis 18 Uhr persönlich gewählt werden kann. Wer vorab seine Stimme abgeben möchte, kann das durch Briefwahl vornehmen. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Internet (www.grevenbroich.de) oder per E-Mail (wahlen@grevenbroich.de) sowie in schriftlicher Form, jedoch nicht telefonisch, beim Wahlamt der Stadt Grevenbroich beantragt werden. Das Wahlamt der Stadt Grevenbroich weist darauf hin, dass die Versendung der Briefwahlunterlagen erst ab dem 14. April 2022 erfolgen wird, da voraussichtlich erst dann die Stimmzettel zur Verfügung stehen werden. Mit Blick auf die fortbestehende Corona-Pandemie hat sich das Wahlamt der Stadt Grevenbroich wieder intensiv mit entsprechenden Schutzvorkehrungen für die Wähler*innen, aber auch die Wahlvorstände, am Wahltag beschäftigt. Für die Wähler*innen wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Wahllokal am Wahltag empfohlen. 

Wer vorab persönlich wählen möchte kann dies nur durch Vorsprache im Wahlamt der Stadt ab dem 14. April 2022 erledigen. Das Wahlamt der Stadt Grevenbroich befindet sich im Erdgeschoss des Alten Rathauses, Am Markt 1. Geh- und Sehbehinderte Personen können den Zugang zum Bernardussaal, gegenüber Eingang Bürgerbüro, nutzen. Die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros sind bei Bedarf gern behilflich, den Zugang zu öffnen. Beim Besuch des Wahlamtes ist zu beachten, dass aktuell noch einen Mund-Nase-Schutz getragen werden muss. Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Bediensteten wird auch für den Fall einer eventuellen Aufhebung der Maßnahme empfohlen, einen Mund-Nase-Schutz im Wahlamt zu tragen. 

Das Wahlamt ist geöffnet an Montagen und Dienstagen von 8 bis 16 Uhr, an Mittwochen und Freitagen von 8 bis 12:30 Uhr und an Donnerstagen von 8 bis 17 Uhr. Für Fragen und Anregungen ist das Wahlamt der Stadt unter der Rufnummer: 02181/608- 3312 zu den Öffnungszeiten der Verwaltung erreichbar.