Am 01.08.2021 werden alle in der Zeit vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 geborenen Kinder schulpflichtig. Aus diesem Grund werden hiermit alle Eltern aufgefordert, ihre in dem vorstehend genannten Zeitraum geborenen Kinder zu der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden. Gemäß § 46, Absatz 3 Schulgesetz NW, hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
Anmeldetermine für alle Grundschulen:
28. September 2020 bis 09. Oktober 2020
Nur nach Terminabsprache mit der/m jeweiligen Schulleiterin/Schulleiter!
Es ist erforderlich, das Kind bei der Anmeldung persönlich der Schulleitung vorzustellen. Eltern und Kinder sollen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Ein eigener Stift ist mitzubringen. Zur Anmeldung ist das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde und bei getrenntlebenden Eltern bitte auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mitzubringen. Kinder, die nach dem 30.09.2015 geboren sind, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Diese Anträge sind mündlich oder schriftlich ebenfalls zu den genannten Terminen an die Leitung der zuständigen Grundschule zu richten.
Die Grundschulen im Stadtgebiet:
Verbundschule Lindenschule
Standort Gemeinschaftsgrundschule Gierath, Schulstraße 69a
Standort Gemeinschaftsgrundschule Bedburdyck-Stessen, Bachstraße 27
Tel. 02165-915-4701
Verbundschule Hochneukirch-Otzenrath
Standort Gemeinschaftsgrundschule Hochneukirch, Mühlenstraße 2
Standort Gemeinschaftsgrundschule Otzenrath, Jahnstraße 15
Tel. 02165-915-4501
Gemeinschaftsgrundschule In den Weiden 16, Jüchen
Tel. 02165-915-4601
